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Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Verkehrswert-gutachten gem. § 194 BauGB
Kurzgutachten
Eigentumswohnung
Kurzgutachten
Einfamilienhaus
Kurzgutachten für eine Eigentumswohnung
Für eine Eigentumswohnung wird ein Kurzgutachten auf Basis der uns von Ihnen überlassenen Daten, einer Objektbegehung und bei geringem Umfang der Recherche erstellt.
Kurzgutachten für ein Einfamilienhaus
Ein Kurzgutachten wird häufig eingesetzt, wenn eine Gerichtsfestigkeit nicht erforderlich ist und eine überschlägige Wertermittlung eines Gebäudes oder Grundstückes benötigt wird. Falls Sie daher eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sich aber nicht sicher sind, welchen Kaufpreis Sie realistisch erzielen können oder bezahlen wollen. Vermeiden Sie „böse Überraschungen“ und stärken Sie Ihre eigene Verhandlungsposition.
Verkehrswertgutachten
In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, d.h. den Preis zu dem die Immobilie unter den gegebenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann. In die Ermittlung fließen zahlreiche Daten, Recherchen und die Vorschriften der WertV und WertR u.a. mit ein.
Die Vergütung des Sachverständigen orientiert sich bei Privatgutachten und sonstigen Gutachterleistungen an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gemäss § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Bei der Tätigkeit als Gerichtsgutachter ergibt sich die Honorierung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG).