

Impressum | Disclaimer © 2008 Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen Michael Paul - Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Noch Fragen? Unter
0163 415 00 54
wird Ihnen geholfen!
Bereits zur Vorprüfung und Abschätzung des erforderlichen Arbeits- und Leistungsumfanges sind nachstehende Unterlagen bei Auftragserteilung notwendig:
* Angabe des Wertermittlungsstichtags (z. B. Todestag des Erblassers)
* Angabe Wertermittlungszweck (z. B. Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Erbauseinandersetzung, Vorlage bei Kreditinstituten, etc.)
* Art der Wertermittlung (Verkehrswert, Beleihungswert, etc.)
* (möglichst aktueller) Auszug aus dem Grundbuch (Amtsgericht, Grundbuchamt)
* (möglichst aktueller) Auszug aus der Flurkarte (Katasteramt)
* Grundstückskaufvertrag oder Überlassungsvertrag
* Bauantrags- und Genehmigungsunterlagen, insbesondere:
o Grundriss- und Schnittzeichnungen
o Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und der Kubaturen
o Baubeschreibung
o Aufstellung von Modernisierungen und Renovierungen
* Mietverträge und aktuelle Mietenaufstellung
o wenn ganz oder teilweise vermietet
* Bewilligungsurkunden (in Kopie) eventueller Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs (z. B. Wohnrechte, Altenteilsrechte, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
* Erbbaurechtsvertrag und Angabe des aktuellen Erbbauzinses bei Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken
Weitere Angaben und Unterlagen sind gegebenenfalls im Einzelfall noch notwendig.
