Impressum | Disclaimer © 2008 Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen
Michael Paul - Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher
Genehmigung
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Was kostet ein Wertgutachten?Die Vergütung ist abhängig vom Wert der Immobilie und
dem Umfang sowie der Komplexität des Bewertungsauftrages. Dabei kann eine Abrechnung
nach der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure gemäß § 34 HOAI erfolgen
oder auch ein individueller Pauschalbetrag vereinbart werden.
- Wie verläuft die Auftragsabwicklung allgemein?Abschluss eines Sachverständigenvertrages
vor dem vereinbarten Ortstermin bzw. am Ortstermin
- Übergabe aller erforderlichen Unterlagen von Seiten des Auftraggebers, bzw. Beschaffung
durch mich
- Einholung sämtlicher erforderlicher Ämterinformationen
- Ermittlung des Verkehrswertes und Erstellung des Gutachtens
- Übergabe des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl sowie Rechnungsstellung
- Wie lange dauert es bis zur Fertigstellung des Gutachtens?Unter der Voraussetzung
vollständiger und prüffähiger Objektunterlagen werden die Gutachtenaufträge innerhalb
2 Wochen, auf besonderen Wunsch innerhalb weniger Tage, bearbeitet.
- Wie ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen gewährleistet?Gerät ein vereidigter
Sachverständiger in einen Interessenkonflikt bzw. ist seine Unparteilichkeit gefährdet,
muß er den Auftrag ablehnen. Anderenfalls riskiert er den Verlust seiner beruflichen
Existenz, z. B. durch die Entziehung seiner öffentlichen Bestellung.
- Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?In einem Wertgutachten kann
auf einige Einflussfaktoren nicht abschließend eingegangen werden. Einerseits, weil
Baumängel und Bauschäden zerstörungsfrei, d. h. augenscheinlich zum Zeitpunkt der
Ortsbesichtung aufgenommen wurden und andererseits, weil das Bestellungsgebiet des
Sachverständigen begrenzt ist. Dies ist der Fall bei der Prüfung der Altlastenfreiheit
und der Tragfähigkeit des Baugrundes sowie bei statischen Fragen des Bauwerkes. Ferner
können keine Untersuchungen und Bewertungen bei pflanzlichen, tierischen und toxischen
Schädigungen vorgenommen werden. Diese sind Spezialunternehmen bzw. -gutachtern vorbehalten.
Auch können betriebsspezifische Einrichtungen, wie beispielsweise Produktionsanlagen,
nicht bewertet werden. In solchen Fällen können qualifizierte und vereidigte Kollegen
genannt werden.
Was geschieht, wenn man einige Unterlagen nicht selbst beschaffen kann?
- Alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen und Daten können selbstverständlich
von mir beschafft werden.
- Die hierbei entstehenden Kosten werden ohne Zuschlag an den Auftraggeber weitergegeben.
- Sollten Flächenberechnungen nicht vorhanden sein, kann ein einfaches Aufmaß gegen
Gebühr selbst erstellt werden.