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Michael Paul - Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher
Genehmigung
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?
- In einem Wertgutachten kann auf einige Einflussfaktoren nicht abschließend eingegangen
werden, weil Baumängel und Bauschäden zerstörungsfrei, d. h. augenscheinlich zum
Zeitpunkt der Ortsbesichtung aufgenommen wurden
- Oder weil das Bestellungsgebiet des Sachverständigen begrenzt ist. Dies ist der Fall
bei der Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes sowie
bei statischen Fragen des Bauwerkes
- Ferner können keine Untersuchungen und Bewertungen bei pflanzlichen, tierischen und
toxischen Schädigungen vorgenommen werden. Diese sind Spezialunternehmen bzw. -gutachtern
vorbehalten
- Auch können betriebsspezifische Einrichtungen, wie beispielsweise Produktionsanlagen,
nicht bewertet werden. In solchen Fällen können qualifizierte Kollegen genannt werden.